Frist zum Einreichen von Änderungsanregungen:
Bis zum 1. Februar 2018
Für die EA-Gemeinschaft wurde 2014 als Träger EA-Selbsthilfe e.V. gegründet. Er ist juristisches Hilfsmittel und wird gebraucht bei der Umsetzung der Vorhaben für die EA-Gemeinschaft (z.B. Abschluss von Verträgen, Verwaltung von Spenden und Literaturlizenzen und Vermeidung persönlicher Haftung für die Engagierten).
Für das innergemeinschaftliche Handeln im Rahmen der EA-Struktur stellt der Verein sozusagen den rechtlichen Rahmen zur Verfügung.
Wer hier seine Anregungen mitteilen möchte, schreibt bitte an Kay (KO); erreichbar über:
finanzen(ät)ea-selbsthilfe.net
G24h, Kay (KO)